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   VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 2 K 18.931   

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https://dejure.org/2019,25158
VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 2 K 18.931 (https://dejure.org/2019,25158)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11.04.2019 - B 2 K 18.931 (https://dejure.org/2019,25158)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. April 2019 - B 2 K 18.931 (https://dejure.org/2019,25158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 63; BayBO Art. 6 Abs. 5, Abs. 9 S. 1 Nr. 3, Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a, Art. 63; BauNVO § 15 Abs. 1
    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Sichtschutzzaun

  • rewis.io

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für einen Sichtschutzzaun

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 2 K 18.931
    Im Hinblick auf eine möglicherweise erdrückende Wirkung liegt eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots vor, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64; Senatsbeschluss vom 9.2.2018 - 5 S 2130/17 - BauR 2018, 961, juris Rn. 38; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 2 K 18.931
    Im Hinblick auf eine möglicherweise erdrückende Wirkung liegt eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots vor, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64; Senatsbeschluss vom 9.2.2018 - 5 S 2130/17 - BauR 2018, 961, juris Rn. 38; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz

    Auszug aus VG Bayreuth, 11.04.2019 - B 2 K 18.931
    Im Hinblick auf eine möglicherweise erdrückende Wirkung liegt eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots vor, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64; Senatsbeschluss vom 9.2.2018 - 5 S 2130/17 - BauR 2018, 961, juris Rn. 38; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 10.08.2022 - Au 4 K 21.2545

    Erfolglose Nachbarklage gegen Erhöhung einer Gartentrennwand

    Schon aufgrund ihrer Höhe ist sie nicht in der Lage, gegenüber dem Anwesen der Klägerin eine erdrückende Wirkung zu entfalten (vgl. VG München, U.v. 6.7.2011 - M 9 K 10.3715 - juris Rn. 20 [2 m hohe hölzerne Trennwand]; VG Ansbach, U.v. 5.2.2015 - AN 3 K 14.00539 - juris Rn. 25 [1,80 m hoher Zaun]; VG Bayreuth, U.v. 11.4.2019 - B 2 K 18.931 - juris Rn. 19 [2 m hohe Einfriedung]; VG Augsburg, U.v. 12.8.2013 - Au 5 K 12.1580 - juris Rn. 32 f. [1,85 m bis 2 m hoher Sichtschutzzaun]).

    Gäbe es den Niveauunterschied zwischen den Terrassen der Klägerin und dem Grundstück der Beigeladenen nicht, wäre eine solche 1, 80 m hohe Einfriedung nach der landesgesetzgeberischen Wertung in Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BayBO ohne eigene Abstandsflächen zulässig (vgl. VG Bayreuth, U.v. 11.4.2019 - B 2 K 18.931 - juris Rn. 19).

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